TRGS 519 (Asbestarbeiten)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519)behandeln den sicheren Umgang mit Asbest, einem gefährlichen Baustoff, der beiälteren Gebäuden oft vorkommt. Asbest spielt beim Neubau eines Bungalows zwarselten eine Rolle, kann aber relevant werden, wenn Sie ein Grundstück mitbestehenden Gebäuden kaufen. Der Abbau und die Entsorgung müssen gemäß TRGS 519erfolgen, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Ein erfahrenerBaupartner stellt sicher, dass Ihr Bungalow in einer sicheren Umgebung entstehtund keine Altlasten den Bauprozess verzögern.